Änderungen bei Erwerb und Aufbewahrung von Treibladungspulver

Für den Erwerb und die Aufbewahrung von Treibladungspulver im privaten Bereich nach dem Sprengstoffgesetz gab es aktuell Änderungen. Hier sind sind die gültigen Richtlinien in einem Merkblatt zusammengefasst, welches vom Schützkreis Heilbronn zur Verfügung gestellt wurde: Änderung Schwarzpulver 2015

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